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ZWF 4, Juli 2023, Seite 181

Vermögensverringerungen; Befriedigungsausfall; Anfechtungsklage; Schadensgutmachung

ZWF 2023/33

§ 156 StGB

(= RIS-Justiz RS0125742)

Tatsächliche Verringerungen des Vermögens (wie die im Gesetz als Regelbeispiele angeführten Modalitäten des Veräußerns oder Beschädigens) schließen in der Regel einen Zugriff des Gläubigers und damit dessen Befriedigung zumindest partiell aus. Könnte die tatsächlich eingetretene Vermögensverringerung beim Dritten zB mit einer Anfechtungsklage wieder rückgängig gemacht werden, ändert dies nichts an der bereits eingetretenen Tatbestandsverwirklichung; insoweit läge nur eine objektive Schadensgutmachung vor.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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