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ZWF 4, Juli 2023, Seite 180

Der Vorschlag für eine Verordnung zur Übertragung von Strafverfahren

Severin Glaser und Robert Kert

Mit dem kürzlich vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen hat die Europäische Kommission ein Thema aufgegriffen, das seit langer Zeit in Europa angedacht und diskutiert wurde, sich jedoch bislang nie wirklich durchsetzen konnte. Gegenstand des Vorschlags ist die Festlegung von Vorschriften für die Übernahme von Strafverfahren durch einen Mitgliedstaat auf Ersuchen eines anderen Mitgliedstaats.

Die beiden bisherigen Versuche, zwischen EU-Mitgliedstaaten eine solche Möglichkeit zu schaffen – ein 1990 von einigen Mitgliedstaaten unterzeichnetes, aber niemals ratifiziertes Übereinkommen sowie ein auf schwedische Initiative 2009 vorgeschlagener Rahmenbeschluss, dessen Verhandlungen abgebrochen wurden –, sind gescheitert. Das im Rahmen des Europarats ergangene Europäische Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung, dem auch Österreich angehört, verfolgt ebenfalls den Gedanken eines Kompetenzverteilungsprinzips. Die Idee hinter all diesen Initiativen ist ein Sonderfall der stellvertretenden Strafrechtspflege, bei der ein Staat einen anderen Staat aus Effizienzgründen ersucht, die Verfol...

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