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immo aktuell 1, Februar 2022, Seite 40

Leistungsverweigerungsrecht des Wohnungskäufers bei Mängeln an allgemeinen Teilen

immo aktuell 2022/6

§§ 848, 890, 932, 1167 ABGB

Der Zweck des Leistungsverweigerungsrechts spricht dafür, bei der Beurteilung, ob dessen Ausübung durch den einzelnen Wohnungseigentümer wegen Mängel an allgemeinen Teilen der Wohnungseigentumsanlage als Schikane zu werten ist, nicht die aliquoten, sondern die gesamten Behebungskosten heranzuziehen.

Sachverhalt: [1] Mit Kauf- und Bauträgervertrag vom erwarben die Beklagten von der Klägerin, einer Bauträgergesellschaft, Wohnungseigentum an einer Wohnung und zwei Tiefgaragenabstellplätzen in der Wohnungseigentumsanlage „*“ in *. Das Wohnungseigentumsobjekt wurde den Beklagten am übergeben. Bei den Erst- bis Viertnebenintervenientinnen handelt es sich um bauausführende Unternehmen, der Fünftnebenintervenient war als Planer tätig.

[2] Der Kauf- und Bauträgervertrag sah ua vor, dass ein Teilbetrag von 9 % des vereinbarten Kaufpreises nach Einlangen einer schriftlichen Bestätigung des Baufortschrittprüfers, mit welcher die Fertigstellung des jeweiligen Hauses (Fertigstellung der für die Käufer gewöhnlich nutzbaren Teile der Gesamtanlage) gem den Kriterien des BTVG festgestellt wird, zur Zahlung an die Verkäuferin fällig wird, sofern zu diesem Zeitpun...

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