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immo aktuell 6, Dezember 2019, Seite 288

Sturz im Einkaufszentrum – Haftung des Betreibers des Einkaufszentrums oder des Geschäftsinhabers?

immo aktuell 2019/58

§§ 1096, 1293 ff, 1313a, 1315 ABGB

Hat der gestürzte Besucher eines Einkaufszentrums einen vertraglichen Schadenersatzanspruch gegenüber einem Geschäftsinhaber, scheidet ein deckungsgleicher Schadenersatzanspruch gegen die Betreiberin des Einkaufszentrums gestützt auf die Schutzwirkung des zwischen dieser und dem Geschäftsinhaber bestehenden Bestandvertrags aus.

Sachverhalt: Die Klägerin kam in einem von der Beklagten betriebenen Einkaufszentrum beim Betreten eines Aufzugs zu Sturz. Der Aufzug war mit geöffneten Türen so stehen geblieben, dass sein Boden etwa 8 bis 10 cm über das Niveau des Fußbodens vor dem Lift hinausragte. Die Klägerin stolperte über die dadurch entstandene Stufe und fiel der Länge nach hin. Dabei verletzte sie sich im Bereich des linken Knies und der linken Schulter.

Dieser Unfall ereignete sich auf dem Weg von einem Café, das die Klägerin besucht hatte, zu einem Geschäft, in dem die Klägerin einkaufen wollte. Die Ursache dafür, dass der Aufzug so stehen geblieben war, war ein spontaner Defekt, der sich nicht schon zuvor durch fehlerhaftes oder ungewöhnliches Verhalten angekündigt hatte. Wie lange sich der Aufzug vor dem Sturz der Klägerin bereits in d...

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