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immo aktuell 6, Dezember 2019, Seite 265

Gewerblicher Grundstückshandel bei Finanzierung mit Eigenkapital und mehrheitlicher Vermietung

immo aktuell 2019/54

§ 30 Abs 2 Z 2 EStG; § 30a Abs 3 Z 2 EStG

[D]ie Finanzierung von Grundstückskäufen mit Eigenkapital [stellt] lediglich ein Indiz dafür dar, dass die Vermögensnutzung im Vordergrund steht (vgl ). […] [N]ach der Rechtsprechung des VwGH [sind] einzelne Eigentumswohnungen einer gesonderten steuerlichen Betrachtung zugänglich (vgl und 2008/13/0111). Auf das prozentuale Verhältnis der veräußerten zu den dauerhaft vermieteten Eigentumswohnungen kommt es daher nicht entscheidend an, sofern der Tatbestand des § 23 Z 1 EStG auch sonst erfüllt ist.

Sachverhalt: Die beiden Revisionswerber erwarben im Jahr 2004 ein Grundstück, auf dem sie in der Folge mit erheblichen Eigenleistungen ein Gebäude mit 14 Wohneinheiten errichteten. In den Jahren 2005 und 2006 veräußerten die beiden Revisionswerber sechs Wohneinheiten mittels Bauträgerverträgen. Die aus den Verkäufen erzielten Überschüsse/Gewinne unterstellten die Revisionswerber der Herstellerbefreiung (§ 30 Abs 2 Z 2 EStG idF vor 1. StabG 2012). Im Jahr 2008 errichteten die Revisionswerber ein weiteres Gebäude mit zwölf Wohneinheiten, wobei sie drei Wohnungen zur Finanzierung des Gesamtvorhabens im Wohnungseigentum veräußerten....

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