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ÖBA 9, September 2013, Seite 686

Zur Anwendung der Wohlverhaltensregeln bei Zinsswaps

Cornelia Kern

Richtlinie 2004/39/EG

Märkte für Finanzinstrumente – Art 19 – Wohlverhaltensregeln bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für Kunden – Anlageberatung – Andere Wertpapierdienstleistungen – Verpflichtung zur Beurteilung der Eignung und Angemessenheit der angebotenen Dienstleistung – Vertragliche Folgen der Nichterfüllung dieser Verpflichtung – Wertpapierdienstleistung, die als Teil eines Finanzprodukts angeboten wird – ‚Swaps‘ zum Schutz vor Zinsschwankungen bei Finanzprodukten;

1. Art 19 Abs 9 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Märkte für Finanzinstrumente [MiFID] […] ist dahin auszulegen, dass zum einen eine Wertpapierdienstleistung nur dann als Teil eines Finanzprodukts angeboten wird, wenn sie zu dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Kunden angeboten wird, integraler Bestandteil dieses Produkts ist, und zum anderen die Bestimmungen des Unionsrechts und die gemeinsamen europäischen Normen, auf die diese Vorschrift Bezug nimmt, eine Bewertung des Risikos für den Kunden erlauben und/oder Informationspflichten enthalten müssen, die auch die Wertpapierdienstleistung, die integraler Bestandteil des fraglichen Finanzprodukts ist, umfa...

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