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ÖBA 9, September 2013, Seite 650

Zwei Fragen des Transparenzgebots

Anmerkungen zu

Olaf Riss

In einem rezenten Judikat hatte der 7. Senat die Wirksamkeit einer Klausel in Versicherungsbedingungen im Lichte des § 6 Abs 3 KSchG zu beurteilen. Das dabei erzielte Ergebnis lässt vermuten, dass sich in der höchstgerichtlichen Herangehensweise an die Transparenzprüfung ein neuer Akzent abzeichnet, der bislang weder in der Judikatur noch in der literarischen Diskussion mit hinreichender Schärfe angesprochen wurde. Zudem gibt der Sachverhalt Anlass, noch eine weitere, ganz zentrale Frage zum Rang des Transparenzgebots im AGB-Recht zu behandeln. Trotz ihrer Kürze kommt der aktuellen Entscheidung daher große Bedeutung zu, die weit über das Versicherungsrecht hinausreicht.

In a recent judgment, the 7th senate of the Austrian Supreme Court had to decide on the validity of a clause of insurance-terms in light of § 6 Para 3 Austrian Consumer Protection Act. The result gives rise to the suspicion that a new emphasis develops in the courts’ approach of testing the transparency which to date has not been addressed with sufficient strictness by judgments and legal discourse. The facts of the matter also prompt the dealing with another, very central issue which is the question of the rank of the transparency...

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