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ÖBA 6, Juni 2012, Seite 401

Zur Unzulässigkeit einer „Konzerninsolvenz“

§§ 70, 71c 260 IO

Soll nach einem im Insolvenzverfahren gestellten Antrag die Gläubigerstellung substanziell verändert werden, so ist die Rekurslegitimation der betroffenen Insolvenzgläubiger zu bejahen. In einem Insolvenzverfahren kann es nur einen Schuldner geben. Für einen Konzernverbund gilt auch im Insolvenzrecht das Trennungsgebot, sodass die Abwicklung des Insolvenzverfahrens isoliert für die einzelne Konzerngesellschaft als Subjekt des Insolvenzverfahrens zu erfolgen hat.

Aus der Begründung:

Mit Beschluss des Erstgerichts vom wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und die InsolvenzverwaltungsgesmbH zur Masseverwalterin bestellt. Mit Beschluss des Erstgerichts vom selben Tag wurde auch über das Vermögen der Muttergesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet; für sie wurde dieselbe Masseverwalterin bestellt. Die im Insolvenzverfahren der Muttergesellschaft angemeldeten Forderungen belaufen sich laut Bericht der Masseverwalterin aus September 2010 auf € 65.697.386,33, jene im Insolvenzverfahren der Schuldnerin auf € 56.651.459,41. Die aus den bisherigen Verwertungserlösen gebildeten Guthaben auf den Massekonte...

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