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ÖBA 12, Dezember 2011, Seite 851

Der neue Wertpapiervermittler (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und Gewerbeordnung 1994)

Nationalrat und Bundesrat haben am 19.10. bzw am das Gesetz zur Einführung des Wertpapiervermittlers gem § 2 Abs 1 Z 15 WAG 2007 (ehemals Finanzdienstleistungsassistent) beschlossen. Parallel zum WAG 2007 werden auch die entsprechenden Bestimmungen der GewO 1994 geändert.

Nach der bisherigen Rechtslage sind Finanzdienstleistungsassistenten als freiberufliche/gewerbliche Vermittler von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapieren für konzessionierte inländische Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen und WPDLU tätig. Sie können für mehrere Auftraggeber Wertpapiere und Fondsprodukte, soweit das im Konzessionsumfang des Auftraggebers gedeckt ist, vermitteln.

Mit dem neuen Gesetz wird der Finanzdienstleistungsassistent durch den „Wertpapiervermittler“ ersetzt. Der Wertpapiervermittler ist künftig ein reglementieres Gewerbe mit eigenem Berufsbild und besonderer Aus- und Weiterbildung. Wertpapiervermittler dürfen ihre Dienstleistungen ausschließlich für maximal drei konzessionierte Wertpapierfirmen oder WPDLU erbringen.

Die Änderungen des WAG 2007 und der GewO sollen am in Kraft treten. Eine Übergangsfrist für Finanzdienstleistungsassistenten (fallbezogen, meistens 2 Jahre nach In...

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