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ÖBA 12, Dezember 2010, Seite 779

Rat und Parlament erzielen Einigung über AIFM-Richtlinie

Der Rat der EU und das Europäische Parlament erzielten am eine Einigung über die Ausgestaltung der AIFM-Richtlinie. Mit der AIFM-Richtlinie soll erstmals ein europäischer Rahmen für die Regulierung alternativer Investments geschaffen werden.

Der Einigung sind monatelange informelle Verhandlungen (im sogenannten „Trilog“) zwischen Rat, Parlament und Kommission vorangegangen. Der Richtlinien-Vorschlag der Kommission wurde bereits am veröffentlicht.

Entgegen der bisherigen öffentlichen Wahrnehmung ist die AIFM-Richtlinie keine „Hedgefonds Richtlinie“. Vielmehr wird sie weitreichende Auswirkungen auf die nationale und internationale Financial Services Industry haben. Die neuen Anforderungen betreffen nämlich nicht nur „klassische“ Alternative Investment Fund Manager wie Hedgefonds und Private Equity Fonds, sondern ua auch Immobilien Investmentfonds und Spezialfonds, wie sie von österreichischen Kapitalanlagegesellschaften (KAG) aufgelegt werden. Diese Tatsache macht eine Vielzahl österreichischer KAGs zu Alternative Investment Fund Managern im Sinne der Richtlinie.

Heftig umstrittene Themen in den Verhandlungen waren insbesondere die Regelungen in bezug auf „Drittland...

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