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immo aktuell 3, Juni 2022, Seite 132

Zum Werbungskostencharakter von Zahlungen in die „Reparaturrücklage“

immo aktuell 2022/23

§ 28 Abs 1 Z 1 EStG; § 28 Abs 2 EStG

Da die Rücklage [iSd § 31 WEG 2002, Anm] vom Verwalter für alle Arten von Liegenschaftsaufwendungen verwendet werden kann, steht bei Dotierung der Rücklage durch den Wohnungseigentümer noch nicht fest, ob S. 133dieser Zahlung Werbungskostencharakter zukommt. Diese Zahlungen können erst dann und nur insoweit als Werbungskosten abgezogen werden, als eine Zahlung aus der Rücklage erfolgt, der Werbungskostencharakter zukommt […].

Sachverhalt: Der Revisionswerber ist Inhaber mehrerer vermieteter Eigentumswohnungen. Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung machte er seine Zahlungen an den „Reparaturfonds“ (Rücklage) der Wohnungseigentumsgemeinschaft einkünftemindernd als Werbungskosten geltend. Nach Abhaltung einer Außenprüfung verweigerte das Finanzamt die Geltendmachung der Zuführungen zum Reparaturfonds als Werbungskosten. Der dagegen erhobenen Beschwerde an das BFG gab dieses keine Folge und sprach im Wesentlichen – soweit der Entscheidung des VwGH entnehmbar, das Erkenntnis des BFG wurde gem § 23 Abs 3 BFGG nicht ...

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