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immo aktuell 3, Juni 2022, Seite 130

Private Grundstücksveräußerung: Herstellerbefreiung

immo aktuell 2022/22

§ 30 Abs 2 Z 2 EStG

Dem Begriff des „selbst hergestellten Gebäudes“ in § 30 Abs 2 Z 2 EStG idF des 1. StabG 2012 kommt die gleiche Bedeutung zu wie dem gleichlautenden Begriff des § 30 Abs 2 Z 2 EStG idF vor dem 1. StabG 2012. Ein selbst „hergestelltes Gebäude“ iSd § 30 Abs 2 Z 2 EStG liegt nur dann vor, wenn Baumaßnahmen nach der Verkehrsauffassung als Errichtung eines Gebäudes, somit als „Hausbau“ angesehen werden. Das Tätigen von Herstellungsaufwendungen reicht noch nicht aus, um von einem „selbst hergestellten Gebäude“ auszugehen.

Sachverhalt: Mit Kaufvertrag vom 10./ verkaufte und übergab der Mitbeteiligte eine Eigentumswohnung an die Käuferin. Im Einkommensteuerbescheid 2012 setzte das Finanzamt die Steuer aus der privaten Grundstücksveräußerung gegenüber dem Mitbeteiligten unter Anwendung des besonderen Steuersatzes von 25 % mit 8.400 € fest. Begründend führte es aus, der Mitbeteiligte habe im Rahmen eines Vorhalteverfahrens mitgeteilt, dass er die „Herstellerbefreiung“ in Anspruch nehmen wolle, doch habe er der Aufforderung des Finanzamts auf Vorlage entsprechender Unterlagen nich...

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