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immo aktuell 3, Juni 2022, Seite 128

Verlorener Planungsaufwand bei Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen

Die VwGH-Entscheidung vom 22. 12. 2021, Ro 2021/13/0005

Manuela Draskovits und Stefan Gruber

In seiner Entscheidung vom , Ro 2021/13/0005, hatte sich der VwGH mit der Frage zu beschäftigen, ob verlorene Planungsaufwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen einkünftemindernd berücksichtigt werden können.

1. Gesetzliche Rahmenbedingungen

Um die Ermittlung der Einkünfte iZm einer privaten Grundstücksveräußerung richtig durchführen zu können, ist das Entscheidungskriterium Altgrundstück/Neugrundstück von Bedeutung. Ab unterliegen alle privaten Grundstücksveräußerungen unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt der Einkommensteuerpflicht nach § 30 EStG. Private Grundstücksveräußerungen sind Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören.

Der Begriff „Grundstück“ umfasst

  • Grund und Boden;

  • Gebäude (dazu zählen auch Gebäude auf fremdem Grund und Boden wie Superädifikate);

  • grundstücksgleiche Rechte (Baurecht an fremden Grundstücken).

Bei Grund und Boden, Gebäuden und Rechten handelt es sich um selbständige Wirtschaftsgüter. Für jedes Wirtschaftsgut sind die ertragsteuerlichen Auswirkungen zu beurteilen, wie zB, ob Alt- oder Neuvermögen vorliegt. ...

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