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ZVers 4, Juli 2023, Seite 141

Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie in Österreich

Spät, aber innovativ und gründlich?

Herbert Woopen

Der Autor meldet sich aus rechtsvergleichender Perspektive mit einem Zwischenruf zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie in Österreich.

1. Spät

Seit Juni 2023 ist Österreich neben Estland eines der beiden Schlusslichter bei der Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie. Abgeschlossen ist die Umsetzung mittlerweile in Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Litauen, Malta, den Niederlanden und Ungarn. In der Slowakei gab die Präsidentin des Landes das bereits im Mai 2023 verabschiedete Gesetz an das Parlament zurück, um es nachzubessern. Auch in den Parlamenten von Deutschland, Frankreich, Lettland, Luxemburg, Rumänien und Slowenien ist das jeweilige Umsetzungsgesetz noch nicht vollständig angenommen oder ausdiskutiert. Während die Regierungen von Polen, Schweden, Spanien und Zypern sich bereits auf Entwürfe verständigen konnten, ist dies in Belgien, Bulgarien, Portugal und Tschechien noch nicht der Fall. Doch schon jetzt ist klar, dass die größere Zahl der Mitgliedstaaten nicht nur das bereits am verstrichene Datum für die Verabschiedung nationaler Umsetzungsvorschriften verfehlt, sondern sogar das für die erstmalige Anwendung der nationalen Umsetzungsvorschrift...

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