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ZVers 3, Mai 2023, Seite 127

Fahrzeug-Rechtsschutz inklusive Straf-Rechtsschutz: Keine Deckung bei Widerstand gegen die Staatsgewalt nach § 269 StGB

ZVers Redaktion

RSS-E 20/23

1. Von einem durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer ist zu erwarten, dass er den Fahrzeug-Rechtsschutz inklusive Straf-Rechtsschutz nach Art 17 ARB 2018 dahin versteht, dass er als Lenker seines PKW aufgrund der Versicherung, die er „für“ den PKW (vgl die Überschrift des Art 17 ARB 2018) abgeschlossen hat, bei Eintritt eines für einen PKW-Lenker typischen Risikos abgesichert ist. Ein PKW-Lenker läuft typischerweise Gefahr, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden oder wegen der Verletzung von Verkehrsvorschriften belangt zu werden.

2. Es liegt für einen durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer auf der Hand, dass ein solcher Versicherungsschutz allein aufgrund einer vereinbarten Deckung nach dem Baustein „Allgemeiner Straf-Rechtsschutz“ des Art 20 ARB 2018 nicht besteht, also keine Deckung gewährt wird, wenn er für seinen PKW keine Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Dies verdeutlicht der Risikoausschluss des Art 20.3.2 ARB 2018, wonach der Versicherungsschutz im Allgemeinen Straf-Rechtsschutz nicht auch jene Fälle umfasst, die in Art 17 ARB 2018 aufgezählt sind, nämlich welche beim Versicherungsnehmer und bei den mitversicherten Pe...

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