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iFamZ 1, Februar 2023, Seite 46

Leibrenten als unterhaltsrelevantes Einkommen?

iFamZ 2023/35

§ 94 ABGB

Vom Unterhaltspflichtigen unangetastete Leibrentenzahlungen sind in unterhaltsrechtlicher Hinsicht nicht als für die Bemessung des Ehegattenunterhalts nach § 94 Abs 2 ABGB relevantes Einkommen heranzuziehen, weil er damit lediglich eine Vermögensumschichtung vorgenommen hat, wovon er nichts verbraucht.

Die Parteien sind seit mehr als 60 Jahren verheiratet, leben jedoch seit Jahrzehnten einvernehmlich getrennt. (…) Auf einer dem Beklagten gehörenden Liegenschaft (…) hatte der Beklagte dieser mit Notariatsakt von 1990 ein verbüchertes lebenslanges entgeltliches Wohnrecht an einer Wohnung des auf diesem Grundstück damals erst geplanten Hauses eingeräumt, wofür ihm die Klägerin vereinbarungsgemäß 924.000 ATS (67.149,70 €) zahlte (…). Der Beklagte wurde mit (…) Urteil des (…) Berufungsgerichts (…) verpflichtet, der Klägerin ab monatlichen Unterhalt von 650 € zu zahlen.

(…) Die Parteien haben sich im Jahr 2008 (…) darauf geeinigt, dass vorerst jeder für seinen Unterhalt selbst sorgt und die Klägerin bis Ende 2011 auf eine Überprüfung der finanziellen Verhältnisse vorerst verzichte. (…) Zwischen 2008 und 2019 haben sich die Einkommensverhältnisse des Beklagten wesentlich verä...

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