Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
TPI 6, Dezember 2017, Seite 291

Britische CFC-Regelung auf dem Prüfstand der Europäischen Kommission

Die „Finance Company Partial Exemption“ im Vergleich mit BEPS-Aktionspunkt 3 und Art 7 und 8 der Anti-BEPS-Richtlinie

Patrick Orlet

Die Europäische Kommission beschäftigt sich bekanntlich seit Jahren in zahlreichen Fällen unter dem EU-Beihilferecht mit der Unvereinbarkeit selektiver Steuervorteile einiger Mitgliedstaaten. Nach den Fällen in Luxemburg, den Niederlanden und Irland zweifelt nun die Europäische Kommission auch an der Unionsrechtskonformität der britischen CFC-Steuerregelungen in Bezug auf die „finance company partial exemption“. Neben der Analyse dieser „exemption“ im britischen CFC-Regime wird im Beitrag auch ein Vergleich mit den Ausnahmeregelungen in BEPS-Aktionspunkt 3 sowie Art 7 und 8 Anti-BEPS-Richtlinie vorgenommen. Es zeigt sich dabei, dass insb der Interpretation einer „funktionsadäquaten“ Substanz künftig zentrale Bedeutung zukommen wird.

1. Möglicher Verstoß gegen EU-Beihilfevorschriften

Die Europäische Kommission hat am in einer Pressemitteilung angekündigt, eine britische Steuerregelung für multinationale Unternehmen zu prüfen, da diese gegen EU-Beihilfevorschriften verstoßen könnte. Konkret geht es um eine Ausnahmebestimmung in der britischen CFC-Regelung. Letztere hatte bereits im Jahr 2006 durch die EuGH Rs Cadbury Schweppes mediale Aufmerksamkeit erfahren.

CFC-Regelungen verfolge...

Daten werden geladen...