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iFamZ 1, Februar 2023, Seite 44

Anrechnung der Wohnkostenersparnis bei Wegweisung des Unterhaltsberechtigten

iFamZ 2023/33

§ 94 ABGB; § 382 Z 8a, 382b EO

Für die Überlassung der Wohnung an den Unterhaltsberechtigten ist (nur) der fiktive Mietwert der Wohnung wegen der damit verbundenen Verminderung des Unterhaltsbedarfs aufgrund der Wohnkostenersparnis als Naturalunterhalt anzurechnen, wobei der für den Wohnungsaufwand geleistete Naturalunterhalt idR nach Köpfen auf alle die Wohnung benutzenden Personen aufzuteilen und auf deren Unterhaltsansprüche anzurechnen ist. Ist der Unterhaltsberechtigte eigenmächtig aus der Ehewohnung ausgezogen, so kommt es für die Anrechenbarkeit der Wohnkostenersparnis als Naturalunterhalt darauf an, ob der Auszug gerechtfertigt war. Vereitelt der Unterhaltsberechtigte aufgrund einer gerichtlichen Wegweisung gem § 382b EO die Nutzung der Ehewohnung, muss er sich die Wohnkostenersparnis anrechnen lassen.

(…) Im vor dem Erstgericht zwischen den Parteien anhängigen Scheidungsverfahren begehrt der Beklagte von der Klägerin einstweiligen Unterhalt iHv 1.436 € monatlich ab Juni 2021. (…) Das Erstgericht verpflichtete die Klägerin zur Zahlung einstweiligen Unterhalts ab Juli 2021 iHv 203,88 €, für Juni 2021 iHv 88,35 € und wies das Mehrbegehren ab. (…) Das Rekursgericht gab einem Rekurs der Kl...

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