Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AR aktuell 1, Februar 2023, Seite 7

Die Veränderung von Prüfungshonoraren bei Wechsel des Abschlussprüfers

Ulrich Kraßnig und Maximilian Watscher

Dieser Beitrag liefert – soweit ersichtlich – eine erste empirische Analyse der Entwicklung von Prüfungshonoraren bei einem Wechsel des Abschlussprüfers bei Unternehmen, die im ATX Prime notieren. Dabei konnte die Hypothese tendenziell sinkender Prüfungshonorare bestätigt werden.

1. Grundlegendes

Gemäß § 270 Abs 1 UGB müssen Prüfungshonorare angemessen sein. Sofern das zu prüfende Unternehmen einen Aufsichtsrat hat, ist dieser für die Auswahl und Honorierung des Abschlussprüfers zuständig, indem er der Haupt- bzw Generalsversammlung einen Wahlvorschlag unterbreitet. Unterlaufen dem Aufsichtsrat dabei Fehler, drohen haftungsrechtliche Konsequenzen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn dem geprüften Unternehmen durch eine minderwertige Abschlussprüfung ein Schaden entsteht, wobei der Aufsichtsrat die Prüfungsmängel zu vertreten hat, weil er den Gesellschaftern etwa einen ungeeigneten Abschlussprüfer mit einem unangemessen niedrigen Prüfungshonorar zur Wahl vorgeschlagen hat.

In Literatur und Praxis gibt es viele Hinweise darauf, dass Prüfungshonorare regelmäßig unangemessen niedrig sind. Darunter kann die Prüfungsqualität leiden, zumal in Ermangelung kostendeckender Prüfungshonorare die Gef...

Daten werden geladen...