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AR aktuell 6, Dezember 2019, Seite 34

Kärntner Seilbahnen: Kann Verkauf erzwungen werden?

Johannes Peter Gruber

Die Aktionäre der Bergbahnen Nassfeld AG wollten verhindern, dass einzelne Mitaktionäre ihre Aktien an die Konkurrenz verkaufen. Nach dem Gesellschaftsvertrag ist für jeden Verkauf die Zustimmung der AG erforderlich. Die Zustimmung kann allerdings nach dem AktG nur verweigert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist, wie der OGH jetzt entschieden hat, von den Umständen des konkreten Einzelfalles abhängig. Es sind immer die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen. Der Verkauf von Aktien an die Konkurrenz ist dabei immer ein Grenzfall. Im konkreten Fall hatte der OGH keine Bedenken.

1. Kärntner Seilbahnen

Die Hypo-Bad Bank HETA (29,52 %) und die Grazer Wechselseitige Versicherung (3,81 %) wollten ihre Anteile (insgesamt 33,33 %) an der Bergbahnen Nassfeld AG, Hermagor, verkaufen. Im Bieterverfahren hat die SWNP, Kötschach-Mauthen, mit rund 4,5 Mio € das höchste Angebot gelegt. Die Hauptversammlung hat den Verkauf dennoch abgelehnt. Daraufhin hat SWNP beim LG Klagenfurt die gerichtliche Genehmigung des Verkaufs beantragt. Das Gericht hat die Genehmigung erteilt. Der OGH hat die Entscheidung jetzt bestätigt.

2. Namensaktien und Inhab...

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