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AR aktuell 6, Dezember 2019, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Der ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff hat in einem Interview am im ORF Beschwerde darüber geführt, dass die freien Berufe, insbesondere die Rechtsanwälte, im Begutachtungsverfahren nicht mehr gehört werden. Es gehört zu einer der vornehmlichsten Aufgaben der freien Berufe, zu Gesetzesvorhaben Stellungnahmen abzugeben. Nicht nur, dass damit für das Parlament und damit für die Steuerzahler keinerlei Kosten verbunden sind; die Stellungnahmen sind – bedingt durch die Unabhängigkeit der Mitglieder der freien Berufe – auch von hoher Qualität.

Dabei geht es nicht um Stellungnahmen zu Gesetzen, die die freien Berufe selbst betreffen, sondern zu anderen Gesetzesmaterien. Die Stellungnahmen sollen eine objektive, fachspezifische, wissensbezogene Information zu den in Begutachtung stehenden Gesetzen liefern. Die Rechtsanwaltskammer alleine hat in den Jahren 2014 bis 2019 zirka 230 österreichische und zirka 20 europäische Gesetzesvorhaben begutachtet. Was auffallend ist und vom ÖRAK-Präsidenten zu Recht kritisiert wird, ist, dass der Gesetzgeber offensichtlich in einem immer geringeren Ausmaß bereit ist, diese Stellungahmen zu beachten und damit im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Nebe...

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