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AR aktuell 6, Dezember 2017, Seite 26

Die neue Aktionärskultur (Teil II)

Josef Fritz

Der erste Teil dieser Reihe beleuchtete den wachsenden Einfluss von Aktionärsberatern. Im vorliegenden zweiten Teil werden neben weiteren internationalen Beispielen auch österreichische genannt und es wird aufgezeigt, wie wichtig der neue Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat ist.

4. Hauptversammlungen: Zweiklassengesellschaft statt Aktionärsdemokratie

Die Hauptversammlung soll laut AktG jene Sitzung sein, in der die Aktionäre ihre Rechte ausüben. Seit Längerem ist jedoch schon eine Zweiklassengesellschaft anstelle einer Aktionärsdemokratie zu beobachten. Wichtige Investoren nutzen bereits im Vorfeld ihre Machtstellung, um in den Dialog mit dem Vorstand bzw auch dem Aufsichtsrat zu treten. Kleinaktionären ist dies oft nicht möglich. Sie können sich in der Hauptversammlung zu Wort melden, wobei es hierbei einzelne Gesellschaften geschickt verstehen, Regie zu führen. Auf der Sprecherliste reihen sie bekannte Kleinaktionäre, die es dem Unternehmen wohlmeinen, vor. Eher „unbequeme“ Aktionäre werden nach hinten gereiht. Es ist auch schon beobachtet worden, dass just dann die Lautsprecherdurchsage „Das Buffet ist eröffnet!“ ertönt, bevor ein kritischer Aktionärsvertreter an die Reihe kommt...

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