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AR aktuell 6, Dezember 2016, Seite 9

Geheimhaltung und Datensicherheit für Aufsichtsräte

Rainer Baumgart

Wenn Aufsichtsrat und Vorstand miteinander auf elektronischem Weg kommunizieren, handelt es sich praktisch ausnahmslos um vertrauliche Informationen. Seien es Kennzahlen, Daten zur aktuellen Geschäftsentwicklung, relevante Antworten zur Strategie oder Informationen zu M&A: Gelangen diese durch Verlust oder Datendiebstahl in falsche Hände, kann sich das rasch negativ auf das Unternehmen auswirken.

1. Analyse der Gefahrenlage

Der gesetzliche Auftrag des Aufsichtsrats bringt es mit sich, dass er frühzeitig Zugang zu fast allen unternehmensrelevanten Informationen hat. Diese Informationen sollen auf dem schnellsten Weg – und das ist heutzutage der elektronische – zum Aufsichtsrat gelangen.

Was liegt für einen Wettbewerber, Kriminellen oder Wirtschaftsspion näher, als sich diesen Umstand zunutze zu machen und sich an dieser Stelle auf die Suche nach relevanten Informationen zu begeben? Der Aufwand, sich in die Systeme eines Unternehmens zu hacken und an verschiedenen Orten die Informationen zusammenzutragen, erfordert viel mehr Einsatz, als die aufbereiteten Informationen, die gesammelt an den Aufsichtsrat gegeben werden, abzufangen.

Ein weiterer Vorteil für die Angreifer ist die IT-Ausstat...

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