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AR aktuell 6, Dezember 2012, Seite 2

„Der Aufsichtsrat kommt als möglicher Täter in Betracht“

Walter Geyer

Mag. Walter Geyer, Ende November 65-jährig als Leiter der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption in Pension gegangen, im Gespräch über Korruption, seine ehemalige Behörde und die strafrechtlichen Risiken der Aufsichtsratstätigkeit.

Kurzbiografie


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Leitender Staatsanwalt Mag. Walter Geyer, am in Wien geboren, war bis zu seinem 65. Geburtstag Leiter der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA). Diese war am aus der seit 2009 ebenfalls von Geyer geleiteten Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption hervorgegangen. Seine Laufbahn bis dahin in Stichworten: 1975 Bezirksrichter, 1976 Straflegislative im Justizministerium, 1977 bis 2006 Staatsanwaltschaft Wien, mit einer Unterbrechung von 1986 bis 1988, als Geyer Abgeordneter der Grünen im Nationalrat war. 2007 wurde er Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg.

Kommenda:Zum Jahreswechsel treten neue Anti-Korruptionsbestimmungen in Kraft. Können Sie in zwei Sätzen sagen, was sich für welche Aufsichtsratsmitglieder ändert?

Foto: Clemens Fabry

Geyer: Nein, in zwei Sätzen nicht, das ist unmöglich. [Lächelt] Die neuen Bestechungsbestim...

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