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AR aktuell 6, Dezember 2007, Seite 14

Immobilienbewertung und Bewertung (börsenotierter) Immobilienunternehmen basierend auf den Rechnungslegungsvorschriften der IFRS

Martin Schweiger

Das Investment in Immobilien gilt seit jeher als wesentlicher konservativer Baustein diversifizierter Vermögensveranlagung. Das Aufkommen börsenotierter Immobilienaktiengesellschaften und Immobilienfonds ermöglicht es auch Kleinanlegern, an dieser Veranlagungsstrategie zu partizipieren, ohne sich direkt um die laufende Betreuung der Immobilie kümmern zu müssen. In letzter Zeit scheinen jedoch zahlreiche Anleger dieser Vermögensklasse kritischer gegenüberzustehen – ausgelöst von den Turbulenzen des amerikanischen Subprime-Bereiches. Der folgende Beitrag soll die Zusammenhänge zwischen der Bewertung der Einzelimmobilie, der Rechnungslegung und der Bewertung von Immobiliengesellschaften erläutern, um den Blick auf die Fundamentaldaten der Immobilienunternehmen – losgelöst von den Wirrungen des Kapitalmarktes – wieder zu schärfen.

1. Die Rechnungslegung als Grundlage der Immobilienbewertung und der Bewertung von Immobilienunternehmen

Mit VO (EG) Nr. 1606/2002 wurden die International Financial Reporting Standards (IFRS) ins Gemeinschaftsrecht übernommen. Basierend auf dieser Verordnung müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb der Europäischen Union ihre Konzernabschlüsse für ...

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