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AR aktuell 6, Dezember 2007, Seite 4

Internes Kontrollsystem und Interne Revision – fit für EUROSOX und somit auch für die Überwachung durch den Aufsichtsrat?

Angelika Casey und Manfred Geritzer

Vor dem Hintergrund der Unternehmenszusammenbrüche zu Beginn des Jahrtausends – Stichwort Enron oder Worldcom – und der damit einhergehenden Schaffung des Sarbanes-Oxley Acts 2002 in den USA hat nunmehr auch Europa mit der Aktualisierung der Abschlussprüfer-EU-Richtlinie dem erhöhten Bedarf der Anleger nach einer Grundlage zur Stärkung ihres Vertrauens in den Kapitalmarkt reagiert. Dadurch werden auch hierzulande die Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS), eine Interne Revision (IR) und, nicht zuletzt, auch an den Aufsichtsrat steigen. Ein österreichischer Gesetzesentwurf in Gestalt des Unternehmensrechts-Änderungsgesetzes 2008 liegt vor.

1. EU-Vorgaben

Die Abschlussprüfer-EU-Richtlinie 2006/43/ EG (vormals 8. EU-Richtlinie) trat mit in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten spätestens ein Jahr später in nationales Recht umgesetzt worden sein. Die darin normierten Vorgaben legen unter anderem eine Prüfung und Berichterstattung mit Fokussierung auf ein wirksames IKS sowie eine wirksame IR (sofern eine solche eingerichtet ist) fest.

Einen Eckpfeiler der Abschlussprüfer-Richtlinie stellt das in Art. 41 geregelte Erfordernis eines Prüfungsausschusses für Unternehmen von öffent...

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