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immo aktuell 2, April 2023, Seite 78

Vorvertragliche Vereinbarungen beim Liegenschaftskauf

Vorvertrag, Option und Punktation

Adrien Bompard

Im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen kommt es zwischen den kontrahierenden Parteien häufig bereits zu bindenden vorvertraglichen Vereinbarungen. Damit soll vor allem für den Verkäufer sichergestellt werden, dass die Transaktion tatsächlich durchgeführt wird; dem Käufer soll dies die Sicherheit bringen, dass das Kaufobjekt dem Markt entzogen wird. Die verschiedenen Möglichkeiten und Arten, mittels welchen vorvertragliche Vereinbarungen ihren rechtlichen Niederschlag finden, soll in der Folge dargestellt werden.

1. Der Vorvertrag

Nach dem Gesetzeswortlaut des § 936 ABGB handelt es sich bei einem Vorvertrag um die Verabredung, erst künftig einen Vertrag schließen zu wollen. In der Regel werden Immobilienkäufe kreditfinanziert. Sinn und Zweck einer dem Immobilienkauf vorangehenden vorvertraglichen Regelung besteht darin, dass sich Verkäufer und Käufer bereits wirksam binden wollen, jedoch für den Abschluss des Hauptvertrags noch rechtliche oder tatsächliche Hindernisse bestehen, indem zB die Finanzierungszusage der kreditfinanzierenden Bank noch eingeholt werden muss.

Ein Vorvertrag verpflichtet die Parteien zum Abschluss des Hauptvertrags, bei Immobilientransaktionen daher zum Abschluss des...

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