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immo aktuell 2, April 2023, Seite 73

Die Einführung des Bestellerprinzips für die Vermittlung von Mietwohnungen

Erwin Dervić

Dieser Beitrag widmet sich der Reform des Maklerrechts. Mit tritt voraussichtlich das Bestellerprinzip für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen in Kraft. Die Provision des Maklers soll demnach nur mehr derjenige Vertragsteil bezahlen, der den Immobilienmakler beauftragt hat. Derzeit beauftragt in angespannten Wohnungsmärkten typischerweise der Vermieter den Immobilienmakler, dessen Provision bezahlt allerdings oft der Mieter.

1. Überblick

Die Regierungsparteien haben sich auf eine Reform des Maklerrechts geeinigt. Das Bestellerprinzip in der Wohnungsvermittlung tritt voraussichtlich mit in Kraft. Damit findet ein Paradigmenwechsel im Maklerrecht statt. Der Immobilienmakler wird nurmehr vom Erstauftraggeber Anspruch auf Provisionszahlung haben.

2. Probleme in angespannten Wohnungsmärkten

Der Immobilienmakler hat nach derzeitiger Rechtslage für die Vermittlung einer Mietwohnung einen Provisionsanspruch vom Vermieter und Mieter. In angespannten Wohnungsmärkten hat sich etabliert, dass oft nur Mieter die Provision des Maklers bezahlen. Vermieter zahlen in der Regel keine Provision, obwohl diese zuerst den Immobilienmakler beauftragen. Mieter, die sich beim Makler wegen einer ...

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