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AR aktuell 6, Dezember 2005, Seite 22

Haftung der Bank bei Durchführung einer dem Stiftungszweck widersprechenden Überweisung

Florian Linder

Tätigt der Vorstand einer Privatstiftung Geschäfte oder Ausschüttungen, die nicht von der Stiftungserklärung gedeckt sind, und weist dieser die Bank der Stiftung an, eine entsprechende Überweisung durchzuführen, stellt sich die Frage nach den Handlungspflichten der Bank. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Bank die Durchführung der Überweisung verweigern kann und ob sie Haftungsfolgen trifft, wenn sie die Überweisung durchführt, obwohl sie von der Pflichtwidrigkeit des Vorstandshandelns wusste oder davon hätte wissen müssen. Bei fahrlässigem Nichtwissen stellt sich die Frage nach der Reichweite der Nachforschungspflichten des Kreditinstituts.

1. Aufgaben des Stiftungsvorstands

Gem. § 17 Abs. 1 PSG obliegt dem Stiftungsvorstand die Vertretung der Privatstiftung. Die Vertretungsmacht des Vorstands kann im Außenverhältnis nach h. A. nicht beschränkt werden (Ablehnung der ultra-vires-Lehre im Privatstiftungsrecht). Im Innenverhältnis ist der Stifter an die Stiftungserklärung gebunden und hat auf die Erfüllung des Stiftungszwecks zu achten. Dazu gehört insb. die Ausschüttung von Vermögenswerten an Begünstigte, die durch den Stifter in der Stiftungserklärung selbst konkretisiert oder deren Bestimmung dem ...

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