Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
immo aktuell 2, April 2023, Seite 61

Energiegemeinschaften

„Gemeinnützigkeit“, Rechtsformwahl und Strukturierung

Sebastian Gstaltner und Karin Fuhrmann

Seit Umsetzung des EAG 2020 wurden in Österreich 290 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) sowie zehn Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) gegründet. Etliche weitere dürften sich derzeit in der Gründung befinden. Diese beeindruckende Zahl zeigt, dass Nachfrage nach gemeinschaftlicher Erzeugung und Nutzung von Energie besteht. Energiegemeinschaften sind eingebettet in ein komplexes rechtliches und regulatorisches Umfeld, wodurch sich bei Gründung zahlreiche Fragestellungen ergeben.

1. Energiegemeinschaften des EAG 2020

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Merkmale der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft bzw Bürgerenergiegemeinschaft kompakt für Sie zusammengefasst:

  • Zweck: gemeinschaftliche Nutzung von Erzeugungs- und Speicheranlagen bzw Verbrauch der erzeugten Energie in der Gemeinschaft (unter gemeinschaftsinterner Preisautonomie). Eine Einspeisung von Überschüssen in das öffentliche Netz ist ebenfalls möglich.

  • Eine Bürgerenergiegemeinschaft kann grundsätzlich über das ganze Bundesgebiet verteilt sein, während für eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft eine Beschränkung auf den lokalen bzw regionalen Bereich (Beschränkung auf Netzebene 4-7 bzw 6-7) vorliegt.

  • Innerhalb des geografischen Ber...

Daten werden geladen...