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SWK 36, 20. Dezember 2017, Seite 1582

Erfahrungen aus dem Enforcement in Österreich

Prüftätigkeit und Erfahrungswerte 2016

Roman Rohatschek

Die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) hat ihre Tätigkeit im September 2013 aufgenommen und führt in Österreich das Enforcement – vergleichbar mit der DPR in Deutschland – auf der ersten Stufe durch. Den ersten Prüfungen wurden Abschlüsse unterzogen, die am oder nach dem beginnen. Dieser Beitrag bietet eine Übersicht über die Prüftätigkeit im Jahr 2016 und Erfahrungswerte; zudem werden in diesem Zusammenhang kritische Standardvorgaben aufgezeigt.

1. Gesetzliche Grundlagen

In Österreich wurde ein dem deutschen System nachgebildetes zweistufiges Enforcement-Verfahren implementiert. Der gesetzliche Aufbau ist dadurch geprägt, dass die S. 1583 Regelungen und die Sicherstellung des Enforcement gewährleistet werden, wenn eine Prüfstelle anerkannt und auch wenn eine solche nicht anerkannt wird. Dementsprechend sind in den §§ 1 und 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG) die allgemeinen Bestimmungen festgehalten. Die §§ 3 und 8 ff RL-KG sind anzuwenden, wenn eine Prüfstelle besteht. Diese Ausrichtung wird auch in den ErlRV klargestellt: „Wird eine privatrechtsförmige Prüfstelle eingerichtet, führt grundsätzlich diese die Prüfung der Unternehmensabschlüsse oder -berichte durch....

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