Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 6, Dezember 2015, Seite 373

Zum fortschreitenden Attraktivitätsverlust verdeckter Kapitalgesellschaften

Sebastian Bergmann und Paul Schörghofer

Die GmbH & Co KG und andere verdeckte Kapitalgesellschaften büßen in der Praxis zusehends an Attraktivität ein. Der nachfolgende Beitrag zeichnet die österreichische Geschichte verdeckter Kapitalgesellschaften schlaglichtartig nach und zeigt die Gründe deren Bedeutungsverlustes im Rahmen der Rechtsformwahl auf.

I. Entwicklung, Motive und Anerkennung

In Österreich haben sog „verdeckte Kapitalgesellschaften“ (auch „kapitalistische Personengesellschaften“ bzw „Kapitalgesellschaft & Co“ genannt) erstmals zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Gestalt der GmbH & Co KG das Licht der kautelarjuristischen Welt erblickt. Bereits im Jahr 1906, dem Jahr des Inkrafttretens des GmbHG, wurde auch von der österreichischen Rspr die Zulässigkeit der Beteiligung juristischer Personen an Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG) anerkannt. Schließlich zog auch der österreichische Gesetzgeber nach und erteilte der GmbH & Co KG indirekt dadurch sein Plazet, dass er in § 9 GewO 1973 auch organschaftliche Vertreter der Komplementärgesellschaft als gewerberechtliche Geschäftsführer anerkannte.

Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht sprechen für die Gründung verdeckter Kapitalgesellschaften neben der Flexibilität des Personengesellsch...

Daten werden geladen...