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GesRZ 6, Dezember 2020, Seite 368

EBA veröffentlichte Arbeitsprogramm für 2021

Am veröffentlichte die EBA ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2021 (online abrufbar unter https://eba.europa.eu/eba-publishes-work-programme-2021). Im kommenden Jahr möchte sich die europäische Behörde in ihrer Aufsichtstätigkeit auf sechs strategische Bereiche konzentrieren, nämlich 1.) die Förderung des Einsatzes von Risikominimierungsmaßnahmen und die Implementierung effektiver Mechanismen, 2.) die Überprüfung und Aktualisierung des EU-weiten EBA-Stresstestrahmens, 3.) die Umsetzung eines integriertes EU-Data-Hubs, damit durch die Verbesserung der technischen Leistungsfähigkeit flexible und umfassende Analysen durchgeführt werden können, 4.) die Unterstützung der Entwicklung von Innovation und operationaler Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor, 5.) den Aufbau einer AML/CFT-Infrastruktur für die Durchführung, die Koordination und die Überwachung in der EU sowie 6.) die Bereitstellung von Strategien im Bereich der ESG-Risiken.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Sophie Natlacen
Dr. Thomas Barth ist juristischer Mitarbeiter der ÜbK. Sophie Natlacen, LL.M. (WU) ist Universitätsassistentin am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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