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GesRZ 6, Dezember 2020, Seite 367

FMA veröffentlicht Listen mündelsicherer Investment- und Immo-Investmentfonds

Die FMA veröffentlicht nun auf ihrer Website Listen mündelsicherer Investmentfonds (online abrufbar unter https://www.fma.gv.at/investmentfonds-und-verwaltungsgesellschaften/ogaw-kapitalanlagegesellschaften/auswertungen) sowie mündelsicherer Immobilien-Investmentfonds (online abrufbar unter https://www.fma.gv.at/investmentfonds-und-verwaltungsgesellschaften/aif-verwalter-alternativer-investmentfonds/auswertungen).

Nach dem ABGB (siehe § 215 ff leg cit) gelten gewisse Veranlagungsformen mit besonders geringem Ausfallsrisiko (wie etwa Spareinlagen, Bankguthaben, österreichische Staatsanleihen oder Schuldverschreibungen, die vom Bund garantiert werden) als mündelsicher. Das zuständige Pflegschaftsgericht oder ein anderes Gericht kann aber auch andere Formen der Veranlagung als mündelsicher anerkennen. Das InvFG 2011 (§ 46 Abs 3) und das ImmoInvFG (§ 6 Abs 7) enthalten dementsprechend spezielle, am ABGB ausgerichtete Vorgaben für Fonds, die zur Anlage von Mündelgeld geeignet sind. Bei mündelsicheren Fonds haben die Kapitalanlagegesellschaften bzw Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien in den Fondsbestimmungen festzulegen, in welche zur Mündelgeldanlage geeignete Veranlagungsinstrumente sie ausschließlich investieren.

Derzeit erfüllen 1...

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