Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 12, Dezember 2011, Seite 24

Neues zur Krankenstandsbestätigung

Mag. Christa Kocher

Die Krankenstandsbestätigung ist Voraussetzung dafür, dass der Dienstnehmer während einer Erkrankung weiterhin sein Entgelt erhält. Dem Dienstgeber wiederum ist die Krankenstandsbestätigung nicht nur Beweis für die Arbeitsunfähigkeit des Dienstnehmers, sondern sie soll auch helfen, während dieser Zeit im Betrieb disponieren zu können. Damit beide davon profitieren, muss die Krankenstandsbestätigung aber vom Arzt vollständig ausgefüllt werden ().

Sachverhalt

Die Dienstnehmerin erhielt aufgrund psychischer Probleme vom Arzt eine Krankschreibung. Trotz mehrfacher Versuche der Dienstnehmerin ließ der Arzt zunächst das Feld für die Dauer des Krankenstands unausgefüllt. Nach ca drei Wochen wurde diese Rubrik mit „bis auf Weiteres“ ausgefüllt. Der Dienstgeber stellte die Entgeltfortzahlung ein , weil seiner Meinung nach die Krankenstandsbestätigung nicht vollständig ausgefüllt war.

Krankenstandsbestätigung

Auf Verlangen des Dienstgebers, das nach angemessener Zeit wiederholt werden kann, hat der Dienstnehmer eine Bestätigung des zuständigen Krankenversicherungsträgers oder eines Gemeinde- oder Amtsarztes (wobei in der Praxis jeder Vertragsarzt berechtigt ist) ...

Daten werden geladen...