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PV-Info 12, Dezember 2011, Seite 19

Unverzüglichkeitsgrundsatz für Entlassungen

Dr. Andreas Gerhartl

Dass eine Entlassung berechtigt ist, setzt nicht nur das Vorliegen eines Entlassungsgrundes voraus, sondern auch, dass die Entlassung rechtzeitig ausgesprochen wurde. Ob Rechtzeitigkeit vorliegt, hängt von mehreren Komponenten ab: etwa wann dem Arbeitgeber die Kenntnis des Sachverhaltes zuzurechnen ist, ob der Sachverhalt klar oder undurchsichtig ist, oder wer nach den betrieblichen Strukturen zur Entlassung berechtigt ist.

Verzicht auf Entlassungsrecht

Entlassungsgründe sind bei sonstiger Verwirkung des Entlassungsrechts unverzüglich , das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, geltend zu machen (zB ; , 9 ObA 80/08t ; , 8 ObA 36/11v ). Darüber hinaus soll der Arbeitnehmer, dem ein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen wird, nicht ungebührlich lange über sein weiteres dienstrechtliches Schicksal im Unklaren gelassen werden (zB ). Früher verwirklichte Dienstpflichtverletzungen, die nicht zum Anlass für eine Entlassung genommen wurden, berechtigen den Arbeitgeber daher später nicht mehr zur Entlassung ( ).

Bei der Prüfung der Unverzüglichkeit sind keine starren zeitlichen Grenzen zu ziehen, sondern es ...

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