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PV-Info 12, Dezember 2006, Seite 24

Abrechnungsfragen zur betrieblichen Zukunftssicherung

PV-Info Redaktion

Leistungen des Dienstgebers für die Zukunftssicherung aller Dienstnehmer oder für bestimmte Gruppen von Dienstnehmern sind im Regelfall bis zu einem jährlichen Freibetrag von € 300,– pro Dienstnehmer abgabenfrei. Da die Einführung betrieblicher Zukunftssicherungsmaßnahmen gerade zur Jahreswende ein interessanter Diskussionspunkt sein kann, werden im nachfolgenden Artikel die Eckpunkte der abgabenrechtlichen Situation dargestellt.

Was sind betriebliche Zukunftssicherungsmaßnahmen?

Betriebliche Zukunftssicherungsmaßnahmen bestehen idR darin, dass der Dienstgeber zugunsten seiner Dienstnehmer Prämien an ein Versicherungsunternehmen, zB für eine

  • Krankenversicherung,

  • Unfallversicherung,

  • Zusatzpensionsversicherung oder

  • Lebensversicherung 1)

einzahlt.

> 1) Zu beachten ist, dass abgabenrechtlich nicht jede Lebensversicherung als betriebliche Zukunftssicherung anerkannt wird: Es muss sich nämlich entweder um eine reine Ablebensversicherung handeln, oder es müssen im Falle einer reinen Erlebensversicherung oder einer Erlebens- und Ablebensversicherung bestimmte Voraussetzungen (zB Mindestlaufzeiten, Abstellen auf den Pensionsantritt etc) vorliegen (Details dazu sind den LStR 2002, Rz 81 bi...

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