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PV-Info 2, Dezember 2005, Seite 19

Auslegungsfrage zu Reisekosten bei freien Dienstnehmern

PV-Info Redaktion

Einige Gebietskrankenkassen haben kürzlich mitgeteilt, Reisekostenentschädigungen bei freien Dienstnehmern ab auch dann als SV-pflichtig anzusehen, wenn diese belegmäßig nachgewiesen werden. Diese sehr weite Interpretation ist problematisch.

Ansicht der Gebietskrankenkassen

Wie sich den Dienstgeber-Informationen einiger Gebietskrankenkassen entnehmen lässt 1), möchten die Gebietskrankenkassen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zur SV-Pflicht von Reisekostenentschädigungen bei freien Dienstnehmern 2) ab auch dann angewendet wissen, wenn „derartige Aufwendungen durch Belege nachgewiesen werden“.

1) Siehe zB DG-Info NÖGKK September/2005,WGKK November/2005. 2) VwGH 15. 3. 2005, 2001/08/0176 (vgl bereits PV-Info 1/2005, Seite 9). Dass diese Sichtweise fragwürdig ist, ergibt sich sowohl aus dem Gesetz als auch aus dem VwGH-Erkenntnis selbst.

Gesetzesgrundlage

§ 49 Abs 3 Z 1 ASVG lautet:

„Als Entgelt im Sinne des Abs 1 und 2 gelten nicht: Vergütungen des Dienstgebers, durch welche die durch dienstliche Verrichtungen für den Dienstgeber veranlassten Aufwendungen des Dienstnehmers abgego...

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