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iFamZ 6, November 2008, Seite 351

Wer ist zur Anfechtung eines vom Erblasser geschlossenen Schenkungsvertrags auf den Todesfall legitimiert?

iFamZ 174/08

§§ 810, 956 ABGB, § 173 AußStrG

Zwei Kinder der Erblasserin haben Erbantrittserklärungen abgegeben. Mit einem dieser beiden Kinder hat sie 1995 einen Schenkungsvertrag auf den Todesfall abgeschlossen. Das andere erbantrittserklärte Kind will die Nichtigkeit dieses Schenkungsvertrags geltend machen. Zur Frage, wer dazu legitimiert ist, führte der OGH aus: Nach stRsp ist zur Anfechtung eines von einem handlungsunfähigen Erblasser abgeschlossenen Vertrags nach dessen Tod nur seine Verlassenschaft, vertreten durch einen Kurator, legitimiert; allenfalls bei Überlassung der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses an die Erben (alte Rechtslage) diese. Keinesfalls zur Anfechtung eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags befugt ist aber einer von mehreren Miterben ohne ausdrückliche Zustimmung der übrigen (). Zu , 4 Ob 227/01p, verneinte der OGH unter ausdrücklicher Ablehnung seiner gegenteiligen früheren Entscheidung , 4 Ob 561/94, die Berechtigung einzelner Erben, einen ihrer Ansicht nach nichtigen Übergabsvertrag anzufechten.

Die Bestellung eines Erbantrittserklärten zum Verlassenschaftskurator zur Geltendmachung der Nichtigkeit eines vom Erblasser geschl...

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