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iFamZ 6, November 2009, Seite 384

Das SWRÄG 2006 und seine Wirkungen in der Praxis

Erste Befunde auf Basis rechtssoziologischer Untersuchungen

Gerhard Hanak, Reinhard Kreissl, Alexander Neumann und Arno Pilgram

Das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz (SWRÄG) 2006 zielt durch eine Reihe von Maßnahmen auf eine Verbesserung der Situation im Bereich der Sachwalterschaft. Es soll durch Clearing als Diversionsmaßnahme im Vorfeld und durch die Bereitstellung alternativer Instrumente (Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger und Vorsorgevollmacht bzw Sachwalterverfügung) den Anfall an Sachwalterschaftsanregungen mindern. Ferner soll durch das Gesetz die Qualität aufrechter Betreuungsverhältnisse im Rahmen der Sachwalterschaft gesichert und durch Begrenzung von Fallzahlen verbessert werden. Alle diese Maßnahmen sind seit Inkrafttreten des Gesetzes zum in der Praxis umgesetzt worden, und damit ist eine erste Abschätzung der Auswirkungen des Gesetzes möglich.

I. Entwicklungen im Bereich der Sachwalterschaft

Mit seinen Zielen trifft das SWRÄG auf ein Feld, das durch die Interessen der dort aktiven Berufsgruppen und Akteurinnen/Akteure vorstrukturiert ist. Richterinnen/Richter, Sachwaltervereine, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, private und institutionelle Anreger haben bestimmte Anliegen, Vorstellungen und Interessen im Hinblick auf die Sachwalterschaft. Alle beziehen sich dabei mehr oder weniger auf das...

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