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iFamZ 6, November 2009, Seite 347

Anrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung des für den Kinderbetreuungsgeldbezug unschädlichen Einkommens

iFamZ 2009/231

§ 8 Abs 1 Z 2 KBGG

Sachverhalt: Anlässlich der Geburt ihres Sohnes am wurde der (selbständig erwerbstätigen) Klägerin für den Zeitraum von bis Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von 2.484,63 Euro zuerkannt. Die Klägerin erzielte im Jahr 2003 Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 8.350,06 Euro, weiters Mieteinnahmen von 2.354,60 Euro. Die SVA der gewerblichen Wirtschaft hat der Klägerin für das Jahr 2003 Sozialversicherungsbeiträge von 10.482,01 Euro vorgeschrieben. Im Jahr 2007 widerrief die SVA der gewerblichen Wirtschaft die Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes mit der Begründung, dass der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 2003 21.186,67 Euro (= 8.350,06 Euro + 2.354,60 Euro + 10.482,01 Euro) betragen und damit den Grenzbetrag von 14.600 Euro überschritten habe. Die Klägerin wurde zum Rückersatz der Leistung verpflichtet.

Das Erstgericht verneinte einen Rückforderungsanspruch. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung auf. Der OGH gab dem Rekurs der Klägerin nicht Folge.

Rechtliche Beurteilung: Bei der Beurteilung der Frage, ob die Zuverdienstgrenze überschritten wurde, sind sowohl den Einkünften aus unselbständiger Erwerbstätigkeit als auch den selb...

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