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iFamZ 4, November 2006, Seite 225

Eintrittsrecht gem § 14 Abs 3 MRG in Mietrechte des verstorbenen Partners auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner bei eheähnlichem Verhältnis

FamZ 80/06

§ 14 Abs 3 MRG

Die ao Revision des Beklagten ist zulässig, weil das Berufungsgericht einerseits von der höchstgerichtlichen Rsp zum dringenden Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten abgewichen ist und andererseits noch keine höchstgerichtliche Judikatur zum Eintrittsrecht gleichgeschlechtlicher Lebensgefährten vorliegt. Das Berufungsgericht hat es - ausgehend von seiner nicht zu teilenden Rechtsansicht, dass der Eintrittswerber ohnedies über kein dringendes Wohnbedürfnis verfüge - unterlassen, sich mit der Beweisrüge zur Frage der behaupteten eheähnlichen Lebensgemeinschaft zwischen Dr. W. und dem nunmehrigen Beklagten auseinanderzusetzen. Dieser kommt aber aus nachstehenden Gründen erhebliche Bedeutung zu: Unter Lebensgefährten iSd § 14 Abs 3 MRG versteht die Rsp Personen, die in einer in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft leben. Das ist eine eheähnliche Gemeinschaft zwischen Personen desselben und verschiedenen Geschlechts (vgl das Urteil des EGMR , 40.016/98, Karner gegen Österreich = ÖJZ 2004/2 [MRK]). Die MRK-konforme Auslegung der Bestimmung des § 14 Abs 3 zweiter Satz MRG gebietet demnach die Bejahung eines Eintrittsrechts - unter Ge...

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