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iFamZ 6, November 2010, Seite 312

Finanzierung einer zweiten Berufsausbildung

iFamZ 2010/222

§ 140 ABGB

Der Vater, ein Landwirt, hat sich in einer Unterhaltsvereinbarung vom zu einem monatlichen Unterhalt von 256 Euro für seine am geborene Tochter verpflichtet. Die Tochter wohnt im Haushalt ihrer Mutter und wird dort versorgt. Nach Absolvierung von vier Klassen Volksschule und vier Klassen Hauptschule besuchte sie die Handelsschule. Sie musste die dritte Klasse wiederholen, schloss die Schule aber dann mit Ende des Schuljahres 2006/2007 positiv ab. Im Schuljahr 2007/2008 versuchte die Antragsgegnerin den Besuch eines Aufbaulehrgangs der Bundeshandelsakademie, konnte jedoch die Klasse nicht positiv abschließen. Über Anraten des Arbeitsmarktservice trat sie im Herbst 2008 eine dreijährige Lehre (in Form einer Fachberufsschule mit Praktika) für die Ausbildung zur EDV-Kauffrau an. Parallel dazu besucht sie in ihrer Freizeit einen Maturakurs, um die Reifeprüfung ablegen zu können. Die Vorbildung durch die Handelsschule wurde der Antragsgegnerin nicht voll angerechnet, weil sie bei einem entsprechenden Test nicht entsprach. Die Antragsgegnerin hat mittlerweile die erste Klasse der Fachberufsschule positiv abgeschlossen. Sie weist im Jahreszeugnis ein Genügend ...

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