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iFamZ 6, November 2010, Seite 309

Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten zur Erlangung einer höheren Pension schmälert nicht die Unterhaltsbemessungsgrundlage

iFamZ 2010/219

§ 140 ABGB

Der Vater war zuletzt aufgrund eines Scheidungsvergleichs zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 618,77 Euro verpflichtet. Er beantragte die Herabsetzung auf 405 Euro monatlich ab , weil er seit diesem Zeitpunkt durch Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit ein geringeres Einkommen beziehe.

Das Erstgericht setzte den Unterhalt auf 415 Euro monatlich herab; das Rekursgericht setzte ihn – unter Anwendung der Prozentmethode auf ein monatliches Nettoeinkommen von 2.770 Euro – mit 498 Euro fest. Der OGH wies den Revisionsrekurs des Vaters mangels erheblicher Rechtsfrage zurück.

Zur Frage der Schmälerung der Unterhaltsbemessungsgrundlage durch Nachkauf von Beitragszeiten für die Pensionsversicherung besteht umfangreiche Judikatur der Gerichte zweiter Instanz (EFSlg 71.237, 92.448, 103.199, 110.479, 110.480, 103.768 ua).Auch der OGH hat zu dieser Frage bereits einmal Stellung genommen (1 Ob 585/90). Diese Entscheidung betraf einen 57-jährigen Unterhaltsschuldner, der arbeitslos und nach eigenen Angaben am Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar war. Dieser hatte Beitragszeiten für die Pensionsversicherung nachgekauft und strebte die vorzeitige Alterspension we...

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