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PV-Info 11, November 2023, Seite 29

Kein Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bei Beschäftigung in Liechtenstein

Christa Kocher

Mütter, die in Liechtenstein beschäftigt sind und in Österreich wohnen, können kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Österreich beziehen. Eine Umkehr der vorrangigen Zuständigkeit des Beschäftigungsstaates zu Gunsten des Wohnsitzstaates scheitert mangels Zusammentreffens vergleichbarer Leistungen. Die Familienleistungen Liechtensteins entsprechen im Wesentlichen weder in Funktion noch in Struktur dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld ( 10 ObS 12/23x).

Sachverhalt

Die Klägerin beantragte für ihr am geborenes Kind einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Sie lebt mit dem Kind und dem Vater im gemeinsamen Haushalt in Vorarlberg. Die Familie ist dort auch hauptwohnsitzlich gemeldet. Die Klägerin war in den letzten 182 Tagen vor der Geburt ihres Kindes in Liechtenstein unselbständig beschäftigt. Dort unterlag sie grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, war aber aufgrund einer privaten Krankenversicherung von der obligatorischen liechtensteinischen Krankenversicherung befreit. Die Klägerin bezieht in Österreich Familienbeihilfe. Der Vater des Kindes ist in Österreich unselbständig beschäftigt. Die ÖGK lehnte den Antrag auf einkommensabhängiges Kinde...

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