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iFamZ 6, November 2011, Seite 339

Aus der Erbrechtspraxis des Dr. T.

(Wohn-)Voraus und (oder?) Pflichtteilsanspruch

Dr. T.

Eine ca 50-jährige Frau kommt zu ihrem Rechtsbeistand und schildert folgenden Sachverhalt: Sie ist verheiratet, der deutlich ältere Ehemann ist vor einiger Zeit aus der Ehewohnung ausgezogen und lebt mit einer anderen Frau zusammen. Sie wünscht derzeit keine Ehescheidung, auch der Ehemann dürfte daran nicht interessiert sein. Welche Ansprüche stehen ihr im Fall eines durchaus ins Kalkül zu ziehenden Ablebens ihres Ehemannes zu? Sie habe gehört, sie dürfe weiter in der Wohnung wohnen, dies sei ein gesetzliches Vorausvermächtnis, und sie habe überdies Erb- oder Pflichtteilsansprüche. Aufgrund der ihr zugegangenen Informationen seitens ihres Ehemannes rechne sie aber damit, dass dieser testiert und seine nunmehrige Lebensgefährtin zur Erbin eingesetzt habe. Die beiden volljährigen Kinder haben ihrem Vater gegenüber gem § 551 ABGB auf ihr Erbrecht verzichtet, weil sie diesbezüglich abgefunden wurden. Das Vermögen des Ehemannes besteht im Wesentlichen aus dem Ehewohnhaus mit einem Verkehrswert von rund 600.000 Euro. Hätte sie also im Fall seines Ablebens neben einem Anspruch auf die Witwenpension auch das Recht, weiter in der Wohnung zu wohnen, und zusätzlich einen Pflichtteilsanspruch von rund 3...

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