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IRZ 3, März 2024, Seite 101

Earn-out-Zahlungen bei Unternehmenserwerben nach IFRS

Der Fall – die Lösung

Silvia Rogler

1. Der Fall

Die Seller-AG (SAG) verkauft zum alle Anteile an der Investee-AG (IAG) an die Acquirer-AG (AAG). Der Kontrollübergang erfolgt ebenfalls zum . Ab diesem Zeitpunkt ist die IAG 100%iges Tochterunternehmen der AAG. Die Kaufpreisverhandlungen waren schwierig, da die Annahmen zur zukünftigen Entwicklung zwischen AAG und SAG stark differierten. Um dieser Unsicherheit Rechnung zu tragen, enthält der Kaufvertrag neben einem fixen Betrag eine variable Kaufpreiszahlung in Form einer Earn-out-Klausel. Bei guter Entwicklung der IAG wird eine weitere Zahlung der AAG an die SAG als bisherigen Shareholder der IAG fällig.

Folgende Informationen liegen vor:

Die Anteile waren bislang bei der SAG i.H.v. 4.500 bilanziert.

Der fixe Kaufpreis, der sofort in bar zu begleichen ist, beträgt 5.000.

Zusätzlich wird im Rahmen einer Earn-out-Klausel vereinbart, dass weitere 1.000 Kaufpreis in bar zu entrichten sind, wenn das EBITDA der IAG in zwei Jahren, am , mindestens bei 800 liegt.

Der Verkäufer ist ab dem Kontrollübergang nicht mehr in das operative Geschäft der IAG eingebunden.

Der aktuelle Marktzinssatz beträgt zu allen Zeitpunkten 10%.

Am wird bei der IAG e...

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