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AR aktuell 6, Dezember 2023, Seite 262

Literaturrundschau

Michael Barnert

Anmerkungen zur Aussenhaftung von Vorständen und Geschäftsführern

Unter Bezugnahme auf die , und des OLG Wien vom , 33 R 127/21w, erörtert Hans-Georg Koppensteiner in seinem Beitrag in GesRZ 2023, 84, die Außenhaftung von Geschäftsleitern. Wie vom Autor festgehalten, ging es in beiden Urteilen um die Frage, ob bei einem Delikt der Gesellschaft auch deren Geschäftsleiter in Anspruch genommen werden können. Der OGH hat dies im vorliegenden Sachverhalt verneint. Das OLG Wien hat eine Haftung des Zweitbeklagten als Mittäter bejaht.

In seinem Beitrag referiert Koppensteiner zunächst den allgemeinen Grundsatz, wonach Vorstandsmitglieder bzw Geschäftsführer bei Verletzung ihrer organschaftlichen Pflichten nach § 84 Abs 2 AktG bzw § 25 Abs 2 GmbHG nur der Gesellschaft gegenüber verantwortlich sind. Ihm zufolge treffe es zu, dass Vorstände bzw Geschäftsführer prinzipiell nur bei Missachtung einer eigenen, nicht nur der Gesellschaft obliegenden Pflicht haften. Hierdurch werde dem Autor zufolge die wichtigste Sperre gegen ein systemwidriges Ausufern der Außenhaftung errichtet. Koppensteiner hält sodann fest, dass bei Fehlen einer Regelung, die die Organmitglieder persönlich verpf...

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