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AR aktuell 6, Dezember 2023, Seite 235

Kann ein Aktionär in die Geschäftsführung des Vorstands eingreifen?

Johannes Peter Gruber

Die UniCredit war und ist Aktionärin der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV). Sie wollte verhindern, dass der Vorstand der BTV bestimmte Maßnahmen – konkret ging es um Kapitalerhöhungen – durchführt und hat auf Unterlassung geklagt. Die Gerichte haben diese Klage in allen drei Instanzen abgewiesen. Zu Recht: Einzelne Aktionäre können nicht in die Geschäftsführung des Vorstands eingreifen; nur alle Aktionäre zusammen (= die Hauptversammlung) haben in seltenen Ausnahmefällen diese Möglichkeit. Zuvor war aber noch eine andere Frage zu klären.

1. Kapitalerhöhungen

Neue Aktien. Eine Kapitalgesellschaft erhält durch eine Kapitalerhöhung „frisches Kapital“. Wer der Gesellschaft solches Kapital zur Verfügung stellt, erhält dafür einen entsprechenden Anteil an der Gesellschaft (zB „junge Aktien“). Mit diesem Anteil sind die gesetzlich oder vertraglich festgelegten Gesellschafterrechte verbunden; dazu gehören insbesondere die Stimmrechte in der Hauptversammlung und ein Anteil am Gewinn.

Bisherige Gesellschafter. Die neuen Anteile können von den bisherigen oder von neuen Gesellschaftern übernommen werden. Übernehmen neue Gesellschafter oder nur einzelne bisherige Gesellschafter diese Anteile, ve...

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