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iFamZ 1, Februar 2024, Seite 8

Abzugsfähigkeit von scheidungsbedingten Wohnungsbeschaffungskosten

iFamZ 2024/5

§ 231 ABGB

Scheidungsbedingte Wohnungsbeschaffungskosten sind ausnahmsweise dann von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehen, wenn der Unterhaltspflichtige die (Ehe-)Wohnung dem Unterhaltsberechtigten überlässt, sein nunmehriger Wohnungsaufwand seinen Lebensverhältnissen angemessen ist, zwischen der Ehescheidung und der Anschaffung der Wohnung ein gewisses zeitliches Naheverhältnis besteht und die Anschaffung der neuen Wohngelegenheit existenznotwendig war, der Unterhaltspflichtige sich also wegen notwendiger und nicht anders finanzierbarer Anschaffungen für die allgemeine Lebensführung verschuldete. Die Voraussetzungen für die Anrechnung hat der Unterhaltsschuldner zu behaupten und zu beweisen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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